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Die Aktie
(Finanzen)
 

Durch das Auf und Ab der Börsen und damit einhergehende Verluste ist dieses Finanzinstrument teilweise in Verruf gekommen und manch ein Anleger scheut diese Anlage wie der Teufel das Weihwasser – aber ist diese Ablehnung berechtigt?

Empirische Untersuchungen zeigen das die Aktie auf Dauer betrachtet – und wir sprechen hier von mehreren Jahren oder gar Jahrzehnten – jede andere (sicherere) Anlageform um Längen schlägt. Doch genau wie bei Pferdewetten ist es fatal, sein ganzes Vermögen auf ein einziges Pferd zu setzen bzw. überhaupt nur auf Pferdewetten zurückzugreifen, um sein Vermögen zu mehren. Letztendlich ist ein breit gestreutes (im Fachchinesisch: diversifiziertes) Depot (Portfolio) das A und O bei der Geldanlage.

Bevor man aber in dieses Finanzinstrument Geld investiert, gilt es, die Frage zu klären, was Aktien überhaupt sind. Dieser Frage geht dieser Artikel nach:

Die Aktie ist ein Wertpapier, also eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht verbrieft, genauer gesagt ein Teilhaberrecht an einer Aktiengesellschaft. Damit ist der Aktionär, also der (berechtigte) Inhaber der Aktie, am Vermögen der Aktiengesellschaft und somit auch am Erfolg, aber eben genauso am Mißerfolg, des Unternehmens beteiligt.

Aktien lauten in der Regel auf einen bestimmten Nennwert über ganze Euro, das Aktiengesetz schreibt einen Mindestnennwert von 1 Euro vor; aber auch Stückaktien sind zulässig.

Mit dem Erwerb einer Aktie erlangt der Aktionär folgende Rechte:

  • Anteil am Grundkapital der Aktiengesellschaft
  • Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
  • Stimmrecht auf der Hauptversammlung
  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Anteil am Gewinn
  • Bezugsrecht auf junge Aktien (im Falle einer Kapitalerhöhung)
  • Recht auf Anteil am Liquidationserlös (im Falle der Auflösung der Aktiengesellschaft)

Die Aktien können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten verschiedenen Kategorien zugeordnet werden:

  1. nach den gewährten Rechten
    • Stammaktien
      sind mit den obigen Rechten ausgestattet
    • Vorzugsaktien
      gewähren einen Vorzug in Bezug auf Dividendenhöhe oder Dividendenvorrang oder Vorrang beim Liquidationserlös, haben dafür aber kein Stimmrecht. Mehrstimmrechtsaktien sind grundsätzlich verboten.
  1. nach Art der Übertragung
    • Inhaberaktien
      werden durch Einigung und Übergabe übertragen
    • Namensaktien
      bedürfen zur Übertragung der Einigung, Übergabe der indossierten Urkunde und Umschreibung im Namensbuch der Aktiengesellschaft
    • vinkulierte Namensaktien
      können zusätzlich nur mit Einwillgung des Vorstandes der AG übertragen werden
  1. nach Emissionszeitpunkt
    • alte Aktien
    • junge Aktien
      wie diejenigen Aktien genannt werden, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung begeben wurden, aber noch nicht dividendenberechtigt ist.

Als Unternehmensform hat die Aktiengesellschaft eine recht hohe Bedeutung in Deutschland, auch wenn die Aktionärskultur (leider) nicht so ausgeprägt ist wie in anderen Teilen der Welt.

Autor: Rodja Kleemann


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