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Alpha Opportunity - Kapitalanlagegesellschaften
(Finanzen)
 

Kapitalanlagegesellschaften – auch Investmentgesellschaften

Zunächst waren Kapitalanlagegesellschaften – wie der Gesetzgeber die Emittenten von Investmentfonds bezeichnet – im „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften“ (KAGG) geregelt. Im Rahmen der Harmonisierung mit europäischen und vor allem internationalen Regelungen wurde dieses jedoch durch das Investmentgesetz (InvG) abgelöst, gerade auch um den Investmentstandort Deutschland zu stärken.

Nach diesem Gesetz sind die Begriffe „Investmentfond“, „Investmentgesellschaft“ sowie „Kapitalanlagegesellschaft“ geschützt, sodass auch nur solche Gesellschaften, die den Regelungen dieses Gesetzes genügen, sich als solche bezeichen dürfen. Damit soll dem Anlegerschutz in ganz essentieller Weise Rechnung getragen werden.

Das InvG regelt in § 6 Absatz 1, dass Kapitalanlagegesellschaften Kreditinstitute sind, „deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, Sondervermögen zu verwalten (...)“. Kreditinstitute sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben (siehe Kreditwesengesetz) und bei Sondervermögen handelt es sich im großen und ganzen um das Vermögen der Fondsanleger, welches die Investmengesellschaft anlegen soll. Dieses Vermögen ist getrennt vom eigenen Kapital der Fondsgesellschaft zu halten. Die Gesellschaft kann durchaus mehrere Sondervermögen, also Fonds, verwalten, die auch unterschiedlich ausgerichtet sein dürfen. Die Kapitalanlagegesellschaft legt je nach Ausrichtung das Geld der Anleger hauptsächlich in Wertpapiere unterschiedlicher Gestaltung, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben oder Grundstücke an. Dabei hat sie den Grundsätzen der Risikostreuung zu gehorchen. Denn schließlich sollen Investmentfonds eine risikogestreute Anlage sein, die auch mit geringen Beträgen möglich ist. Die jeweiligen Anteile sind im InvG genau geregelt, so ist es der Investmengesellschaft nur erlaubt maximal 5% des Wertes des Sondervermögens in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente desselben Ausstellers zu investieren. Dieser Grenze kann auf 10% angehoben werden, falls dies ausdrücklich im Verkaufsprospekt vorgesehen ist, allerdings dürfen diese Investitionen dann insgesamt zusammen maximal 40% des Sondervermögens ausmachen. Diese Regelung führt dazu, dass in einem Fonds mindestens 20 Emittenten vertreten sein müssen oder aber 16, falls dies der Verkaufsprospekt vorsieht und vier Emittenten mit jeweils 10% des Vermögens ausmachen. (Für Wertpapiere von Bund und Ländern bzw. Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten höhere Sätze.)

Diese Regelungen sorgen schon für eine recht gute Streuung, auch Diversifikation genannt, doch meist ist die Anzahl an verschiedenen Emittenten in einem Fonds beträchtlich höher.

Folgende klassischen Kategorien sind bei Investmentfonds am häufigsten, auch wenn sich einige Investmentfonds dieser Kategorisierung völlig entziehen:

  1. Aktienfonds, investieren in Aktien unterschiedlicher Unternehmen, Branchen oder auch Länder bzw. Regionen oder auch nur spezieller Länder oder Branchen

  2. Rentenfonds, legen das Geld in festverzinslichen Wertpapieren an

  3. Geldmarktfonds, bestehen aus Bankguthaben und kurzfristigen festverzinslichen Wertpapieren und sind der ideale Ersatz fürs Sparkonto

  4. gemischte Fonds, entahlten sowohl Aktien- als auch Renteninvestmens

Eine Einordnung nach Ländern oder Branchen ist genauso möglich.

Einsteigern in die Fondsanlage seien als Alpha Opportunity allerdings zunächst Rentenfonds oder Geldmarktfonds empfohlen, da diese realtiv schwach schwanken und somit ein geringes Risikopotenzial aufweisen und einen recht geringen Beratungsbedarf verlangen.

Autor: Rodja Kleemann


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