8 Millionen Bundesbürger haben sich bereits für den Schutz einer Privaten Krankenkasse entschieden. Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), sie agiert über das sogenannte Umverteilungsprinzip, finanzieren sich die Mitglieder der PKV im weiteren Sinne selbst.
Die Mitgliederbeiträge werden nach dem Äquivalenzprinzip erhoben, d. h. es besteht eine reale Beziehung zwischen Beitragshöhe und Versicherungsschutz. Durch unterschiedliche Tarife und einem höheren Eigenbeitragssatz können monatliche Aufwendungen für die Private Krankenversicherung auf ein Minimum reduziert werden.
Generell ist die Beitragshöhe an 4 allgemeinen Kriterien festzumachen:
1. Der Gesundheitszustand bei Eintritt in die PKV,
2. Das Lebensalter bei Eintritt,
3. Das Geschlecht (Frauen werden aufgrund Schwangerschaft und Mutterschutz mit höheren Beiträgen belastet),
4. Der Umfang der abgesicherten Leistungen.
Prozentual steigen die Gesundheitsausgaben im Alter. Das entstehende Spannungsfeld wird mit höheren Beiträgen in jüngeren Jahren als es dem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko entspricht, entgegengewirkt. Die Überschüsse aus jüngeren Jahren werden angelegt und mit einem fiktiven Mindestprozentsatz von 3,5 Prozent mindestens verzinst. Das Vorsichtsprinzip und der Zinseszinseffekt, welcher überproportional mit der Laufzeit ansteigt, bauen ein Depot auf aus welchem sich in älteren Jahren bedient wird.
Die geschaffene Altersrückstellung trägt zur Beitragsstabilität und für steigende Gesundheitsausgaben im Alter bei. Sollte es unter Umständen doch vorkommen, dass der angesparte Bonus nicht ausreicht, kann von der Privaten Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragserhöhung gefordert werden.
Mit in Kraft treten der Gesundheitsreform wurde der Standardtarif eingeführt. In den Leistungen ähnelt er denen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei einem Wechsel in den Standartarif werden bis dahin angesparte Rückstellungen unterschiedlich angerechnet. Sollten in diesem Fall die Beiträge doch über die garantierte Grenze hinaus erhöht werden müssen, wird die entstehende Differenz von der Gemeinschaft getragen.
Autor: Sven Medwig zurück zu Versicherungen
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