Ein Privatkredit wird Personen gewährt, die als Privatpersonen auftreten. Die meisten Privatkredite werden im Bekanntenkreis vergeben, grundsätzlich ist zu sagen, dass der Darlehensgeber prinzipiell jeder beliebige Dritte sein kann. Das Problem, das Privatkredite weniger an einem nahe stehende Person vergeben werden, ist die Schwierigkeit die Bonität des Darlehensnehmers fest zustellen. Im Internet wird auf einer Plattform versucht, verschiedene private Darlehensnehmer und -geber zu vermitteln. Ein Privatkredit unterliegt den gleichen Vorschriften wie Kredite die Banken gewähren. Der gesetzliche Rahmen findet im BGB in den §§ 488 ff. Niederschlag.
Für den Kreditnehmer allerdings fallen mehrere Schutzrechte weg, hierbei sind die §§ 491, 492 und 498 im BGB zu erwähnen. Ein Privatkredit kann frei von jeder Form geschlossen werden, also auch mündlich, jedoch sollte man darauf achten, dass Zeugen bei Vertragsschluss anwesend sind.
Beim Ratenkredit wird ein fester Betrag vereinbart, der in Raten beglichen werden soll. Ratenkredite sind bei den Kreditnehmern sehr beliebt, wonach sich auch sehr viele Unternehmen insbesondere im Internet breit gemacht haben. Ratenkredite werden meist mit standardisierten Verträgen abgewickelt, bei denen meist nur ein Lohn- oder Gehaltsnachweis als Sicherheit erforderlich ist. Sollte dies als Sicherheit nicht ausreichen, kann von der Bank zusätzlich eine Bürgschaft angefordert werden. Die Rückzahlung wird bei Vertragsschluss meist in Form von gleich bleibenden Monatsraten vereinbart. Um unter den verschiedenen Anbietern den günstigsten heraus zu finden, sollte man immer den Effektivzins vergleichen. Dieser muss immer im Kreditvertrag angegeben werden. Die Kündigungsfrist für den Darlehensnehmer beträgt 3 Monate, wenn der Kredit schon seit 6 Monaten ausbezahlt wurde. Damit eine Bank den Ratenkredit kündigen kann, muss erst eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein.
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