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Das Beitragsentlastungsprogramm in der privaten Krankenversicherung
(Versicherungen)
 

Für viele Rentner ist der Beitrag für die Krankenversicherung ein erheblicher Kostenfaktor von ihrer Rente. Deshalb ist es für viele Rentner ein wichtiges Anliegen ihre Beiträge für die Krankenversicherung möglichst niedrig zu halten. Für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen besteht hier wenig Gestaltungsmöglichkeit, denn der Beitrag wird abhängig von den Rentenansprüchen und sonstigen Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. D.h. ein Rentner, der während seinem Berufsleben als freiwilliges Mitglied in der GKV den Höchstbeitrag gezahlt hat, wird dies im Rentenalter voraussichtlich auch zahlen müssen.

Für ihre Versicherten hat die private Krankenversicherung einerseits seit Vertragsbeginn die sogenannte Altersrückstellung gebildet, welche die Beitragserhöhung im Rentenalter moderat halten soll und der gesetzliche Zuschlag von 10%, sorgt dafür, dass die Beiträge im Rentenalter als Privatpatient konstant bleiben. Für alle, die sogar eine garantierte Senkung ihrer Beiträge ab dem 65. Lebensjahr in der PKV erreichen wollen, hat die private Krankenversicherung das Beitragssicherungsprogramm eingeführt. Es werden in jungen Jahren Beiträge gezahlt, um im Rentenalter die Beiträge für die private Krankenversicherung abzusenken. Der Beitragsanteil für das Beitragssicherungsprogramm wird nur im Zusammenhang mit der Krankheitskostenvollversicherung eingezogen und muß über die gesamte Vertragslaufzeit gezahlt werden. Kündigt man den Vertrag bei der PKV, so gehen auch die Beitragsanteile für das Beitragssicherungsprogramm verloren.

Für Angestellte beteiligt sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitgeberzuschuss am Beitragssicherungsprogramm. Eine andere Möglichkeit der Beitragssenkung bei einem PKV Vertrag, ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung oder eine Reduzierung der Leistungen. Wählt man diesen Weg, ist zu berücksichtigen, dass bei einer späteren gewünschten Verbesserung der Tarife auf das alte Niveau eine neue Gesundheitsprüfung notwendig wird. D.h. falls in der Zwischenzeit neue Erkrankungen aufgetreten sind, kann dies dazu führen, daß eine Verbesserung der Tarife nicht mehr möglich ist.

Autor: Ulrich Lindemann


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