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Berufsunfähigkeit
(Versicherungen)
 

Als berufsunfähig bezeichnet man Menschen, die auf Grund eines Unfalls, einer Krankheit oder Invalität nicht merh im Stande sind am Berufsleben teilzunehmen. Dies muss durch einen Arzt schriftlich bestätigt worden sein. Bei der Berufsunfährigkeit kann man seinen erlernten oder bislang ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit ist es hier jedoch möglich weiterhin zu arbeiten. Dies ist dennoch nur solange möglich, wie es dem Menschen körperlich und geistig zumutbar ist. Nur den alten Beruf kann man nicht weiterhin ausüben. Es ist möglich sich gegen die Berufsunfähigkeit versichern zu lassen. Hierbei wird dann die Erwerbsunfähigkeit sofort mitversichert. Die meisten Menschen lassen sich bei einer 50%igen Berufsunfähigkeit versichern. Dies gilt jedoch nur für eine private Krankenversicherung.

Im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet man als berufsunfähig, die Menschen deren Arbeitsstunden auf Grund von Krankheit oder ähnlichem, auf weniger als sechs Stunden gesunken sind. Die Versicherung definiert einen Berufsunfähigen nach dem Kreis der Tätigkeiten, die sie auf Grund ihrer körperlichen Verfassung und der Dauer und Art ihrer Ausbildung jetzt noch ausüben können. Man bezeichnet einen Menschen jedoch nicht als berufsunfähig, wenn dieser in der Lage ist einen anderen Beruf in Vollzeit zu belegen. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es die Berufsunfährigkeit heute nur noch für diejenigen, die vor dem 1. Januar des Jahres 1961 geboren worden sind. Zudem muss die Bestätigung des Arztes, dass man nicht mehr fähig ist einen Beruf auszuüben, beim Versicherungsvertreter vorgewiesen werden.

Man kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung durch verschiedenen Möglichkeiten vornehmen. Diese sind beispielsweise die selbstständige Versicherung, eine Risikoversicherung, bei der eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden muss, eine Kapital- oder Rentenversicherung, bei der ebenfalls zusätzlich eine BUZ abgeschlossen werden muss, eine Basisrente, ebenfalls mit BUZ oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einem Aktien- oder Rentenfond.

Autor: Dr. A. Pannier


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