Die Zahl der Berufstätigen, die vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen müssen, weil sie einen Unfall erlitten haben oder schwer erkrankt sind, ist nicht zu unterschätzen.
Nahezu jeder vierte Arbeitnehmer ist hierzulande bereits davon betroffen und wer sich nicht frühzeitig um eine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekümmert hat, wird dann mit bösen Überraschungen konfrontiert werden.
Denn die gesetzliche Unterstützung deckt bei weitem nicht die Kosten, die gewöhnlich vom Monatseinkommen bestritten werden konnten.
Die gesetzliche Invalidenrente, oder auch Erwerbsminderungsrente genannt, zahlt nur in den Fällen, wenn der geschädigte Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, auch einfachste Arbeiten übernehmen zu können.
Auch Statistiken belegen, dass immer mehr Menschen unfreiwillig aus dem Berufsleben aussteigen müssen, weil sie meist schwer erkrankt sind.
So stellt eine Berufsunfähigkeitsversicherung die geeignete Alternative dar, sich zusätzlich gegen finanzielle Einbußen absichern zu können.
Allerdings gestaltet sich ein solcher Schutz nicht immer ganz billig und kann auch nicht von jedem in Anspruch genommen werden. Denn Arbeitnehmer, deren Berufsgruppe als risikobehaftet eingestuft wird, müssen damit rechnen, dass sich die Versicherer nicht gerade um sie reißen werden.
Jedoch gibt es Versicherungen, die sich darauf verlegt haben, eben diese Arbeitnehmer, die als problematisch eingestuften Berufe ausüben, dennoch zu versichern.
Diese so genannten “abgespeckten” Berufsunfähigkeitsversicherungen gewährleisten, auch Arbeitnehmer aufzunehmen und abzusichern, die größeren Gefahren ausgesetzt sind. Jedoch gestalten sich die Konditionen einer solch speziellen Versicherungsform anders, als bei einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie sehen eine zeitliche Begrenzung für den jeweiligen Versicherungsschutz vor. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Rentenzahlung nur unter bestimmten Umständen geleistet wird. Dann wird bei einer nachgewiesenen Berufsunfähigkeit eine Rente lediglich über einen Höchstzeitraum von drei Jahren gezahlt. In Zusammenhang damit steht die Bedingung, dass der jeweilige Arbeitnehmer nicht mehr länger als zwei Stunden täglich in einem Beruf arbeiten kann und der Fall einer Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Erst wenn diese Tatsache als erwiesen gilt, kann der Versicherte mit weiteren Rentenzahlungen rechnen.
Allerdings haben Versicherungen auch die Handhabe, einen erwerbsunfähigen Arbeitnehmer in einen anderen Beruf verweisen zu können, bevor dieser einen Anspruch auf eine Rentenzahlung hat.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte sich daher jeder Arbeitnehmer vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung genauestens über verschiedene Tarife und Konditionen erkundigen.
Autor: Robert Jacobi
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