Diese Frage beantwortet die exakte Definition des Begriffes „Vollständige Berufsunfähigkeit“ in den so genannten „Allgemeinen Bedingungen für Berufsunfähigkeitsversicherung“: demnach ist derjenige „berufsunfähig“, der als Folge einer Krankheit oder Unfall weder seinen Beruf, noch eine andere Berufstätigkeit ausüben kann und zwar für immer.
Es klingt sehr bitter und kann auch sehr schnell fatale böse Folgen für jeden bedeuten, den es trifft. Ist er auch noch ein Familienvater und Alleinverdiener, trifft es auch seine Familie.
In der Regel ist jeder Arbeitnehmer in der Gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) versichert. Für den Selbständigen gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, sich jedoch durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, ist eine private Pflicht. Jeder unselbständig Beschäftigte kann selbstverständlich zusätzlich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese ist vor allem für Berufsanfänger empfehlenswert, da die BU erst nach 5 Jahren Berufstätigkeit beansprucht werden kann.
Die BU hat am 1. Januar 2001 für die nach dem 1961 geborenen anstelle der „Berufsunfähigkeitsrente“ die „Erwerbsminderungsrente“ eingeführt. Demnach bekommt derjenige, der nach einer Krankheit bzw. Unfall erwerbsunfähig wird, eine Erwerbsminderungsrente. Diese wird auf Zeit gewährt und nach regelmäßigen Gesundheitsprüfungen erneut zugestanden, oder auch nicht, je nachdem, wie das neue medizinische Gutachten ausfällt.
Bei dem gesundheitlichen Check des Betroffenen wird geprüft, wie lange er eine Tätigkeit ausüben kann. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt nur derjenige weiter, der weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Wer mehr als 3 Stunden arbeiten kann, bekommt nur 50 % der ihm zustehenden Erwerbsminderungsrente zugesagt, wer sogar länger als 6 Stunden arbeiten kann, bekommt keine Erwerbsminderungsrente mehr.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung war immer eine der wichtigsten Versicherungen, nach der neuen Regelung der gesetzlichen Absicherung ab 2001 ist sie jedoch fast unvermeidlich geworden. Sie muss nicht mehr nur eine Versorgungslücke auffüllen (wenn die BU zu klein ausfällt), sondern ist in vielen Fällen die einzige Absicherung bei der Berufsunfähigkeit (wenn es gar keine BU gibt).
In der Regel zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung ab 50 % Erwerbsminderung eine Rente. Es gibt jedoch auch gestaffelte Tarife, bei denen auch bei weniger als 50 % Erwerbsminderung eine entsprechende Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.
Autor: Nils Franke
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