Artikelmatrix - das Artikelverzeichnis
 
Artikelverzeichnis Artikel schreiben im Artikelverzeichnis Richtlinien des Artikelverzeichnisses  
Elterngeld
(Kinder & Familie)
 

Um die zurückgegangene Geburtsrate in Deutschland wieder zu erhöhen ist haben sich unsere Politiker dazu entschieden seit 01.01.2007 das Erziehungsgeld in Elterngeld umzuwandeln. Es soll zur Unterstützung der Familien zur Sicherung der Lebensgrundlage dienen. Die Zahlung des Elterngeldes geht über die Zeit des Mutterschutzes hinaus und wird für 12, bzw. 14 Monate gewährleistet. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt und beträgt 67 % des Nettoeinkommens, jedoch maximal 1800 Euro im Monat. Sollte das Gehalt unter 1000 Euro Netto monatlich liegen, erhöht sich der Prozentsatz um weitere 0,1 % pro 2 Euro unter dieser Grenze. Für Mütter oder Väter ohne Einkommen beträgt das Elterngeld 300 Euro monatlich und wird für ein Jahr gezahlt. Die Elterngeldzahlung verlängert sich von 12 auf 14 Monate wenn der Partner ebenfalls die Elterngeldmonate in Anspruch nimmt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit das Elterngeld für 24 Monate zu erhalten, vorausgesetzt man ist bereit sich monatlich nur die Hälfte des errechneten Anspruches auszahlen zu lassen.

Des Weiteren ist es möglich während der Beziehungszeitraumes des Elterngeldes ein Teilzeit- Arbeitsverhältnis mit bis zu 30 Stunden pro Woche anzunehmen. Das Geld ist steuer- und sozialabgabenfrei und gesetzlich Krankenversicherte sind für die Dauer des Bezuges kostenlos krankenversichert. Besonders zu erwähnen ist die Strenge mit dem Stichtag 01.01.2007. Mütter die ihr Kind am 31.12.2006 um 23.59 Uhr zur Welt brachten erhielten demzufolge hatten in Folge dessen keinen Anspruch auf die neue Regelung. Um dennoch das Elterngeld und nicht das Erziehungsgeld zu bekommen haben viele werdende Eltern versucht die Geburt ihres Kindes durch verschiedene Methoden hinaus zu zögern.

Autor: Silvia Kühn


zurück zu Kinder & Familie
 

 
Impressum  
© artikelmatrix.de