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Entstehung des Girokontos
(Finanzen)
 

Girokonten sind Bankkonten, die einen bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen. Einrichten kann man ein Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse und alle Zahlungen, egal ob es sich dabei um Überweisungen, Abbuchungen oder sonstiges handelt, werden über das Konto abgewickelt.

Bevor es Girokonten gab, wurde der Lohn oder das Gehalt in Lohntüten ausgezahlt. Alle Rechnungen, die bezahlt werden mussten, wie zum Beispiel Mieten, wurden bar beglichen. Die Lohntüten gab es bis in die 50er Jahre, wobei in der Schweiz schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts Girokonten gab, die allerdings einen anderen Namen trugen. In der heutigen Zeit werden die Auszahlung der Gehälter und Löhne, sowie die meisten Zahlungen bargeldlos abgewickelt.

Nicht jeder kann ein Girokonto eröffnen. Für Minderjährige müssen das die Eltern tun. Die Altersgrenzen sind da von Bank zu Bank verschieden. Manche ermöglichen die Führung eines Kontos für Kinder erst ab 7 oder gar ab 14 Jahren, andere auch schon für Neugeborene. Doch nicht jeder hat auch Anspruch auf ein Girokonto. Die Banken sind berechtigt, unter gewissen Umständen, die Eröffnung eines Kontos abzulehnen.

Jeder Kontoinhaber erhält eine Kundenkarte, die es ihm ermöglicht an allen Automaten des eigenen Kreditinstituts kostenfrei Bargeld abzuheben. Hebt man bei Fremdkonten Geld ab, wird dies mit einer Gebühr berechnet. Grundsätzlich ist es nicht möglich, das Konto mit der Kundenkarte zu überziehen. Abbuchungen, die das Konto in den Minusbereich führen, werden in der Regel innerhalb von ein paar Tagen zurückgebucht, wenn das Konto bis dahin keine Deckung aufweist. Wer über ein eigenes Einkommen verfügt, kann bei der Bank einen Dispositionskredit bekommen.

Autor: Christoph zur Nieden


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