Der Wechsel ist ein Geldsurrogat - also ein Geldersatzmittel - ähnlich dem Scheck. Im Gegensatz zum Scheck, der nur Zahlungsmittel ist, erfüllt der Wechsel auch die Funktion eines Kreditmittels.
Der Wechselverkehr wird durch das Wechselgesetz (WG) geregelt. Hier ist auch festgelegt welche gesetzlichen Bestandteile der Wechsel hat. Und zwar enthält der (gezogene) Wechsel:
1. die Bezeichnung als Wechsel im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist
2. die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
3. den N ... weiterlesen...
|