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Gesetzliche Rente vs. Private Rente
(Versicherungen)
 

Im Erwerbsleben wird der Lebensunterhalt aus Einkommen finanziert. Im Rentenalter gibt es meist drei Quellen, aus denen die Rente fließt: die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die Betriebsrente - sofern das Angebot bestand und eingezahlt wurde - und die Private Rentenversicherung (PRV). Diese drei Säulen werden künftig noch wichtiger werden.

Das Problem besteht bei der GRV, denn immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner. Die Rente aus der GRV wird weiter sinken und damit gegenüber dem letzten Netto-Arbeitslohn eine größere werdende Lücke reißen.

Diese Lücke kann mit einer Privaten Rentenversicherung ausgeglichen werden. Der wichtigste Unterschied: Während die Gesetzliche Rente eine solidarische Leistung vieler Menschen ist, stehen die Prämien und erzielten Überschüsse nur dem Versicherungsnehmer und seiner Familie zur Verfügung. Aufgrund der demografischen Altersentwicklung ist die Höhe der später ausgezahlten Rente in der GRV nicht garantiert. Bei einer privaten Rentenversicherung kann die Rentenhöhe auf Basis der monatlichen Beiträge schon zum Vertragsabschluss ausgerechnet als Basis garantiert werden.

Da die private Rentenversicherung das Geld in Aktien, Wertpapiere und Fonds anlegt, werden Überschüsse erwirtschaftet, die dann die garantierte Rente noch deutlich erhöhen. Ein wichtiger Unterschied zwischen der GRV und der PRV ist auch der Rentenbeginn. Während bei der gesetzlichen Rente der Rentenbeginn in den nächsten Jahren weiter steigen soll - bis auf 67 Jahre, kann bei der PRV der Beginn der Rentenzahlung bei Vertragsabschluss selbst bestimmt werden. Das kann beispielsweise mit 60 Jahren sein. Rentenabschläge gibt es in der PRV nicht. Die geringere Laufzeit der Einzahlung würde sich aber auf die Rentenhöhe auswirken.

Grundsätzlich gilt: Je früher in eine Private Rente eingezahlt wird, desto höher die spätere Rentenzahlung.

Autor: Nils Franke


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