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Die Gesundheitsreform und die private Krankenversicherung
(Versicherungen)
 

Auch wenn die Gesundheitsreform pünktlich zum 01. April 2007 in Kraft getreten ist, herrscht weiterhin Rätselraten über die Folgen der Gesundheitsreform. Was ändert sich für alle Kunden die eine private Krankenversicherung besitzen nach der Gesundheitsreform? Was muss ich jetzt bei einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung beachten?

Für Bestandskunden ändert sich auch nach der Gesundheitsreform nicht viel. Ab 2009 wird für die private Krankenversicherung ein günstiger Basistarif eingeführt, der den Beiträgen und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich ist. Die Konsequenz für die Bestandskunden der privaten Krankenversicherung kann hier eine Erhöhung der Beiträge sein, da ein Basistarif, der ohne Risikoprüfung abgeschlossen werden kann, sich unter umständen nicht rentiert.

Für Interessenten, die eine private Krankenversicherung abschließen wollen, bringt die Gesundheitsreform eine wesentliche Änderung. Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und eine private Krankenversicherung abzuschließen, müssen Sie für mindestens drei Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen. Die JAEG wird zu Beginn jeden Jahres festgelegt und liegt für 2007 bei 47.700 Euro. Dies erschwert den Zugang zur privaten Krankenversicherung für Interessenten an einer privaten Krankenversicherung besonders. Für Freiberufler, Unternehmer, Studenten und Beamte bleibt bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung alles beim Alten. Hier muss keine Gehaltsgrenze erreicht werden.

Nach der Gesundheitsreform wird es wichtiger werden, sich gründlich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu informieren. Wichtig ist auch, sich von einem unabhängigen Vermittler zu diesem komplexen Bereich beraten zu lassen. Der erste Einstieg in die Thematik private Krankenversicherung kann auch ein kostenloser Versicherungsvergleich im Internet sein.

Autor: Thomas Hofstetter


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