Der wichtigste Grundsatz der privaten Krankenversicherung – und damit auch einer der wichtigsten Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung – ist die individuelle Versicherung jedes einzelnen Versicherungsteilnehmers. Für jede versicherte Person wird ein eigener Vertrag abgeschlossen, der sich an ganz spezielle Bedürfnisse anpasst und ein Umfang vom Basisschutz bis zur Spitzenversicherung beinhalten kann. Auch Familienmitglieder haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, beitragsfrei in der privaten Krankenversicherung mitversichert zu sein. Eines steht aber auch nach einem private Krankenversicherung Vergleich fest: Minderjährige Kinder sind in allen privaten Krankenversicherungen grundsätzlich kostenlos mitversichert. Ein Ehegatte ist beispielsweise dann mitversichert, wenn sein Einkommen die Höhe von 340 Euro monatlich nicht übersteigt. Nachzulesen sind diese festgelegten Rahmendaten im Leistungskatalog der privaten Krankenkasse. Der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung hat aber selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit durch private Zusatzversicherungen eine Erweiterung seiner Leistungen zu erhalten.
Der private Krankenversicherung Vergleich vor Abschluss eines privaten Krankenversicherungs-Vertrags zeigt, welche Leistungen schon von der Basis- oder aber Zusatzversicherung abgedeckt werden. Entscheidende Rolle spielen bei der Bewertung des jeweiligen Krankenversicherungsbeitrags: Alter, Geschlecht, der Umfang der Leistungen sowie und der Krankheitszustand bei Eintrittsbeginn. Grundsätzlich gilt das Motto: Je früher man in eine private Krankenversicherung eintritt, umso günstiger fällt der Beitrag aus. Denn je älter der Versicherungsteilnehmer ist, umso eher steigt seine Inanspruchnahme von Gesundheitsleitungen. Je höher und umfangreicher der ausgewählte Versicherungsschutz ist, desto höher ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Gerade in naher Zukunft, in der ein demografischer Anstieg der älteren Menschen sowie die Abnahme von Geburten offensichtlich erscheinen, ist das System des Umlageverfahrens der gesetzlichen Krankenversicherung uneffizient. Schon im Jahr 2030 ist statistisch gesehen jeder dritte Bürger der Bundesrepublik Deutschland über 60 Jahre alt.
Autor: Sabrina Fries zurück zu Versicherungen
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