Im Jahre 2002 wurde von der damaligen Bundesregierung eine Kommission ins Leben gerufen, die Vorschläge zur Gestaltung des Arbeitsmarktes und zur Reformierung der Arbeitsämter ausarbeiten sollte. Diese Kommission nannte man Hartz IV. Peter Hartz war zur damaligen Zeit im Vorstand von Volkswagen und gleichzeitig Vorsitzender dieser Kommission.
Das Konzept enthielt viele Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation und wurde Hartz IV genannt. Die Umsetzung dieses Hatz IV-Paketes erfolgte dann schrittweise.
Die wichtigste Neuerung war die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe unter dem Begriff Arbeitslosengeld II< (ALG 2). Das bedeutet dass jeder Bezieher von Leistungen jetzt nur noch durch eine Stelle betreut wird.
Es gibt drei Versionen von Sozialleistungen:
1. Arbeitslosengeld I
Hierbei handelt es sich nicht um eine Sozialleistung sondern um eine Versicherungsleistung. Für diese wurden zuvor ein gewisser Prozentsatz vom Bruttogehalt/Lohn abgezogen und eingezahlt.
2. Arbeitslosengeld II / ALG 2
Diese ist eine Sozialleistung, die steuerfinanziert ist. Sie ist abhängig von der Bedürftigkeit des Einzelnen. Sie dient zur Absicherung des Lebensunterhaltes nach Bezug von ALG 1.
3. Sozialhilfe
Daran wurde nichts geändert. Sie ist für die Menschen gedacht, die nicht erwerbsfähig sind.
Die oben erwähnten Punkte werden im SGB II und SGB XII geregelt.
Die Änderungen bedeuten im Klartext:
Jeder Arbeitslose bekommt einen sogenannten Fallmanager bei den kommunalen Arbeitsvermittlungen. Die Fallmanager haben die Aufgaben, Kontakte zu Betrieben aufzubauen um freie Stellen zu suchen und diese an Arbeitslose zu vermitteln.
Auch wurde der Begriff von der Zumutbarkeit der Arbeit neu definiert. Außerdem werden Arbeitslose, die eine Familie zu ernähren haben, bevorzugt behandelt. Ein Beschäftigungsloser, der eine Arbeit ablehnt, muss nachweisen, dass diese Arbeit nicht zumutbar war.
Autor: Peter Piekarz
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