EC-Karten haben in Deutschland einen mächtigen Stand und können wohl kaum durch Kreditkarten verdrängt werden. Sieht man einmal davon ab, dass man eine EC-Karte bereits schon bei einem kostenlosen Girokonto dazubekommt, so scheinen die Kreditkarten dem Markt noch ein wenig hinterherzulaufen. Begrüßenswert ist es natürlich an dieser Stelle, dass einige Banken nun auch recht gute Konditionen bei Kreditkarten bieten und somit diese Plastikkarten mehr unter das Volk mischen wollen.
Insbesondere die Kreditkarten bieten eine Menge an Vorteilen. Ein wenig versteckt und oftmals gar nicht so großartig kommuniziert ist der Fakt, dass die Haftung des Karteninhabers zumeist auf 50 EUR beschränkt wird. Der Hintergrund ist folgender: Verlieren Sie Ihre Kreditkarte oder wird Ihnen diese gestohlen, so könnten raffinierte Gauner damit noch ihr Unwesen treiben. Je nach Lage der AGB der kartenausgebenden Bank verhält es sich mit der Haftung nun so, dass Sie bis zur Meldung des Kartenverlusts lediglich mit 50 EUR haften, egal wie hoch der Betrag ist, der kriminell von dem Kartenkonto entwendet wird. Sobald Sie den Kartenverlust gemeldet haben, wird Ihre Kreditkarte bzw. Kreditkartennummer gesperrt. Somit ist die alte Karte entwertet und kann nicht mehr weiterverwendet werden. Aber dem Zeitpunkt der Schadensmeldung und Kartensperre brauchen Sie sich also gar keine Gedanken mehr zu machen, dass noch mehr Geld abhanden kommen könnte. Wichtig ist, dass Sie sich diese Dinge unbedingt von Ihrem kartenausgebenden Institut erklären und bescheinigen lassen.
Bei Kreditkarten ist die geschilderte Vorgehensweise so üblich, jedoch kann es natürlich bei Ihrer Bank auch ein wenig anders sein. Beispielsweise kann man bei Visa und MasterCard Prepaid Kreditkarten ausschließlich per PIN bezahlen und ohnehin könnte lediglich das vorhandene Guthaben auf dem Kartenkonto abgeräumt werden.
Der Aspekt der begrenzten Haftung ist eigentlich ein ganz wesentlicher, der bei EC-Karten so nicht üblich ist. Denken Sie einfach nur mal daran, wie leicht eine EC-Karte von Kriminellen an Lastschrifteinzugs-Terminals missbraucht werden kann, indem die Unterschrift gefälscht wird. Achten Sie daher peinlichst genau auf Ihre Geldbörse und Ihre Plastikkarten!
Autor: Hening Petrat zurück zu Finanzen
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