Wenn ein mobiles Navigationsgerät aus dem Auto gestohlen wird, zahlt die Teilkasko? Das ist die Frage, die sich zahlreiche Besitzer von Navigationsgeräten stellen. Die Antwort: Nein. Auch wenn es lässig erscheint, aber an sollte das Gerät immer mit aus dem Auto nehmen, wenn man das Auto abstellt. Im Gegensatz zu fest ins Auto eingebaute Navigationsgeräte zahlt die Autoversicherung, sprich die Teilkasko, nämlich bei Diebstahl von mobilen Navigationsgeräten, die nur mit einer Saughalterung im Auto befestigt sind, nicht bei Diebstahl. Verschiedene Gericht haben dies mit Urteilen bestätigt.
Auch auf seinem Schaden sitzen bleibt jemand, wenn aus einem Auto ein Autoradio mit abnehmbarer Diebstahlsicherung gestohlen wird. Die Versicherer können sich nämlich im Falle des Navigationsgerätes, wie auch beim Autoradio mit abnehmbarer Diebstahlsicherung auf grob fahrlässiges Verhalten oder die Gefahrenerhöhung berufen. Also, mobile Navigationsgeräte vor dem Verlassen des Autos aus der Halterung nehmen und ab damit ins Handschuhfach oder mit aus dem Fahrzeug nehmen. Eventuell auch gleich die Halterung selbst, denn auch diese kann einen Dieb eventuell dazu verleiten ein Fahrzeug aufzubrechen, weil hat man eine entsprechende Halterung noch an der Windschutzscheibe kleben, liegt der Verdacht bei einem potenziellen Dieb nahe, dass das dazugehörende mobile Navigationsgerät eventuell im Handschuhfach liegt.
Das gleiche gilt im Übrigen auch für Handys, Laptops und sonstige tragbare Geräte, die nicht fest ins Auto eingebaut sind. Wobei immer noch Autoradios die meisten der aus Autos gestohlenen Teile sind, gefolgt allerdings von den mobilen Navigationsgeräten und von Handys und den sonstigen mobilen Geräten. Nur Geräte, die fest im Auto eingebaut sind, gelten als Zubehör und sind somit versichert.
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Autor: Sabrina Fries zurück zu Versicherungen
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