Der Gründungszuschuss ist eine attraktive Förderung für eine Existenzgründung. Dabei erhält der Empfänger des Gründungszuschusses mindestens für neun Monate monatliche Zahlungen der Arbeitsagentur, die der Höhe des Arbeitslosengeldes eins zuzüglich einem Zuschlag von dreihundert Euro entsprechen. Wer sich vorher informiert, hat beste Chancen, den Gründungszuschuss zu bekommen und sichert damit die Startphase der Existenzgründung finanziell ab. Der Zuschlag von dreihundert Euro monatlich kann auch über die neunmonatige Förderung hinaus noch ein halbes Jahr weiter durch die Arbeitsagentur gezahlt werden. Der Betrag soll helfen, die Sozialversicherung des Gründers abzudecken.
Wer eine Existenzgründung plant, der sollte auf keinen Fall vergessen, dass die Sozialversicherung nun aus der eigenen Tasche getragen werden muss. Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung sind dabei wesentliche Faktoren, die die Geldbörse des Gründers stark belasten. Es sollte also gut überlegt werden, welche Form der Sozialversicherung für eine Existenzgründung mit Gründungszuschuss sinnvoll ist.
Grundsätzlich kann sowohl eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung erfolgen. Dem steht die Möglichkeit gegenüber, sich komplett privat zu versichern. Ob nun gesetzliche oder private Versicherung: Ein Vergleich der monatlichen Beiträge und der Leistungen ist zwingend erforderlich; die preislichen Unterschiede sind auch in den gesetzlichen Kassen nicht unerheblich. Manch ein Gründer glaubt, er könne Geld sparen, indem er einfach einige Monate keine Kranken- und Pflegeversicherung zahlt und im Krankheitsfall in die gesetzliche Versicherung will. Wer damit rechnet, wird meist eine böse Überraschung erleben: Ein lückenloser Nachweis von Versicherungszeiten ist notwendig und unter Umständen wird dann eine Nachzahlung für die Monate ohne Versicherung fällig, die meist mit hohen Beträgen verbunden ist.
Zu berücksichtigen ist auch, dass insbesondere in der Rentenversicherung einige Regelungen gelten, die bestimmte Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung zwingt; auch im Rahmen einer Selbstständigkeit. Weiterhin besteht die Möglichkeit, freiwillig der Arbeitslosenversicherung bei zu treten. Der Beitrag hierfür ist gering; insofern ist dies ratsam. Der Gründer sichert damit den Fall, dass die Selbstständigkeit scheitert und hat die gleichen Vorteile wie eine Person mit Festanstellung.
Der Gründungszuschuss ist eine sehr interessante Förderung einer Existenzgründung. Wer sich nun noch gut informiert und absichert, kann als Selbstständiger Nachts einfach ruhiger schlafen. Damit wird die Existenzgründung eher zum Erfolg; zu viele Unsicherheiten bringen Probleme mit sich und meist ist die Anfangsphase einer Existenzgründung schon anstrengend genug.
Autor: Andrea Claudia Delp
zurück zu Versicherungen