Wer sich noch nicht für eine bestimmte Versicherungsform entschieden hat, sollte vor einem Vertragsabschluss die unterschiedlichen Konditionen miteinander vergleichen.
So zahlt der Versicherte bei der gesetzlichen Krankenversicherung monatliche Beiträge, die sich am Einkommen orientieren. Dieser Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer übernommen. Wer den Rentenstatus belegt, zahlt 50 Prozent selber, wobei der einstige Arbeitgeberanteil vom jeweiligen Rentenversicherungsträger übernommen wird.
Zum Plus der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, dass nicht erwerbstätige Familienmitglieder automatisch als mitversichert gelten.
Da die Versicherungspflicht keine Beitragsbemessungsgrenze kennt, kann der Arbeitnehmer, der über ein hohes Bruttoeinkommen verfügt, auch auf freiwilliger Basis Mitglied einer gesetzlichen Kasse werden, oder zu einer Privaten wechseln.
Bei der Gesetzlichen gilt in der Regel ein Sachleistungsprinzip. Konkret bedeutet dies, dass die jeweils erbrachten Leistungen nicht vorfinanziert werden müssen, sondern diese direkt zwischen dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden.
Wer der gesetzlichen Kasse beitreten will, kann dies ohne eine vorherige Gesundheitsprüfung tun; auch spielt die Krankengeschichte der Vergangenheit für den Beitritt in die Gesetzliche keine Rolle, sodass jeder ohne weiteres eintreten kann.
Wer innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse wechseln möchte, muss vorher wenigstens 18 Monate Mitglied gewesen sein und eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten.
Anders gestalten sich die Konditionen bei einer Privaten. Hier gilt, dass sich die Beitragssätze unabhängig vom Einkommen gestalten. Vielmehr richten sich diese nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, dem gewählten Tarif und insbesondere auch nach dem aktuellen Gesundheitszustand wie auch der Krankengeschichte.
Vor dem Vertragsabschluss werden die Informationen bezüglich der Gesundheit besonders unter die Lupe genommen. Daher ist es zwingend notwendig, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, da sonst auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Leistungskürzungen durch die Krankenversicherung gerechnet werden muss.
Sind jedoch einmal bestimmte Bedingungen von der privaten Krankenversicherung anerkannt worden, können zu einem späteren Zeitpunkt dann auch keine Einschränkungen mehr vorgenommen werden.
Bei den Privaten gilt das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Somit ist der Versicherte selber Vertragspartner von Ärzten und Krankenhäusern und muss bis zu der Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbehalte die entstandenen Kosten selber tragen. Jedoch gilt hierbei das Prinzip: je höher der Selbstbehalt, desto niedriger gestalten sich dafür die monatlichen Beiträge.
Hinzu kommt, dass derjenige, der gesund ist oder sich gesundheitsbewusst verhält, dafür von seiner Versicherung belohnt wird und Kosten einsparen kann. Individuell unterschiedlich werden dem Versicherten dann mehrere Monatsbeiträge zurück erstattet.
Wer in die Private wechseln möchte, sollte daher unbedingt im Vorfeld auch Konkurrenzangebote einholen, um von den günstigsten Konditionen profitieren zu können.
Autor: Robert Jacobi
zurück zu Versicherungen