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Vergleich Limited und GmbH
(Handwerk & Gewerbe)
 

Vergleicht man die britische Gesellschaftsform der Limited mit der in Deutschland nach wie vor gebräuchlichsten Unternehmensform GmbH unterscheiden sich beide zunächst einmal ihren geografischen Standort betreffend. Die GmbH hat einen festen Sitz in Deutschland, während die Limited einen britischen Geschäftssitz haben muss und in Deutschland lediglich als Gewerbe angemeldet werden muss, wenn das Unternehmen in Deutschland unternehmerisch aktiv werden will. Ein britisches Konto eröffnen müssen Sie dabei nur, wenn das Unternehmen auch in Großbritannien aktiv am Markt auftritt. Diese regionale Unterscheidung ist jedoch nicht die Wesentliche. Beide Unternehmen müssen zunächst in Deutschland sowohl bei der IHK als auch beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die großen Unterschiede zwischen GmbH und Limited werden vor allem deutlich, wirft man einen Blick auf die zeitlichen Abläufe und Kosten, die auf einen potentiellen Unternehmer zukommen, wenn er sich für eines der beiden Modelle entschieden hat.

Beide Unternehmen brauchen mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, bis zur Gründung einer GmbH vergehen jedoch oft mehrere Monate. Eine Limited wird in der Regel hingegen meist in höchstens 14 Tagen ins Leben gerufen. Diese Tatsache macht die Limited als Alternative zur GmbH schon deswegen attraktiv, weil die Zeiträume bis zur ersten Unternehmensaktivität wesentlich kürzer sind als beim herkömmlichen Modell. Das macht besonders Sinn in Arbeitsbereichen, in denen große Konkurrenz besteht und schnell gehandelt werden muss. Erheblich unterscheiden sich GmbH und das Modell der Limited auch in den anfallenden Gründungs- und Haftungskosten. Während sich die Kosten einer GmbH Gründung auf bis zu 2000 Euro belaufen, ist die Gründung einer Limited in Großbritannien mit etwa 700€ nur halb so teuer. Zu diesen Kosten kommen lediglich eventuelle Folgekosten für den Unternehmer, wenn eine Gründungsagentur als Zwischenstelle für die Abwicklung in Großbritannien eingebunden wurde.

Des Weiteren können für eine Löschung einer Limited Gesellschaft etwa 15 Euro Gebühren anfallen. Beide Gesellschaftsvarianten haften mit ihrem Nominalkapital. Jedoch beträgt dieses bei der GmbH 25000 Euro, wovon 12500 Euro auch einzuzahlen sind bei Unternehmensgründung. Die Limited hat in der Regel kein vorgegebenes Gründungskapital, mindestens jedoch muss ein Euro eingezahlt werden bei Gründung der Gesellschaft. Beide Unternehmen haften mit ihren Gesellschaftsvermögen. Nur im Falle fahrlässigen Verhaltens müssen die Gesellschafter mit Privatkapital haften. Beide Unternehmensmodelle verpflichten sich zur Offenlegung der Gesellschafterliste, jedoch muss eine GmbH dies bereits nach einem Jahr tun, während die Verpflichtung für die Limited erst nach 22 Monaten relevant wird. Steuerlich kommen auf beide Unternehmensmodelle dieselben Verpflichtungen in Form von Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie der Solidaritätszuschlag zu.

Autor: Daniel Franke


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