Heute ist es so, dass jeder vierte Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Beruf ausscheidet. Ist man berufstätig und Alleinverdiener, sollte man sie haben – eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Insbesondere angesichts der Tatsache dass man von staatlicher Seite im Fall einer vollständigen Berufsunfähigkeit lediglich eine kleine Erwerbsminderungsrente erhält. Gegen eine private absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird kein Experte ernsthaft etwas einzuwenden haben.
Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sich natürlich die Frage, mit welcher Höhe der Monatsrente eine derartige Versicherung abgeschlossen werden sollte. Diese Rente, die man dann von der Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt bekommt, soll schließlich dann in Falle eines Falles das Arbeitseinkommen ersetzen. Experten sind hier der Meinung, dass mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens in etwa durch die etwaige Rentenzahlung abgedeckt sein sollten. Das ist nämlich die Differenz zu der gesetzlich gezahlten Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt nämlich maximal ca. 34% des letzten Bruttogehalts.
Sollte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, dann besteht dieser in der Regel nur für ein Jahr. Mit der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auf jeden Fall in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt weiter zu bestreiten. Ob nun diese 75 Prozent ausreichen, muss jeder Versicherte für sich, bzw. seine Lebenssituation selbst entscheiden. Gegebenenfalls sollte man von vorne herein einen höheren Beitrag wählen, was dann wiederum zu einer höheren Monatsrente führt. Darüber hinaus kann man eine so genannte Nachversicherungsgarantie im Vertrag vereinbaren. Das heißt auch wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon einige Jahre läuft, man aber feststellt dass seine Lebenshaltungskosten steigen, und das Einkommen gleichzeitig auch, kann durch eine vertraglich vereinbarte Nachversicherungsgarantie eine nachträgliche Erhöhung der monatlichen Rente vorgenommen werden, und zwar ohne dass eine erneute Gesundheitsuntersuchung erforderlich ist. Aber auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur dann wenn der Versicherte seinem letzten Beruf nicht mehr nachgehen kann und keiner anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht, auch wenn er einer solchen nachgehen könnte.
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